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Länderleitfaden

Golden Visa Griechenland: Kosten über den Kaufpreis hinaus

Ein entscheidungsorientierter Leitfaden für das Jahr 2026 zum Gesamtbudget für das „Greece Golden Visa“, einschließlich Immobilienschwellenwerten, Grunderwerbsteuer, Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen und Familienangehörige, Due-Diligence-Prüfung, Renovierung, Eintragung und laufenden Kosten des Eigentums.

19. Oktober 2026Residency Partners12 Min. Lesezeit
Golden Visa Griechenland: Kosten über den Kaufpreis hinaus

Die kurze Antwort: Der Immobilienpreis ist die Untergrenze, nicht das Gesamtbudget.

Ein Immobilienbudget für das „Greece Golden Visa“ sollte den qualifizierenden Kaufpreis, die Erwerbssteuer, Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung, die rechtliche und technische Due-Diligence-Prüfung, die notarielle Urkunde, die Eintragung ins Grundbuch oder Kataster, Versicherungen, Übersetzungen und die Beglaubigung von Dokumenten umfassen. Umnutzungen und der Erwerb denkmalgeschützter Gebäude können zudem erhebliche Bau-, Planungs- und Restaurierungskosten verursachen. Nach dem Kauf sollten Eigentümer die jährliche ENFIA-Grundsteuer, Instandhaltungskosten, Nebenkosten, Versicherungen, Verwaltungskosten sowie alle griechischen Steuer- und Meldepflichten im Zusammenhang mit der Immobilie oder den Mieteinnahmen einkalkulieren.

Unter Zugrundelegung der derzeitigen Grunderwerbsteuer von 3 % zuzüglich der kommunalen Abgabe in Höhe von 3 % dieser Steuer sowie unter der Annahme, dass der steuerpflichtige Wert dem Kaufpreis entspricht und die Grunderwerbsteuerregelung Anwendung findet, fallen bei einem Kaufpreis von €250,000 €7,725 an Grunderwerbsteuer an. Rechnet man die veröffentlichte Gebühr für die Hauptwohnsitzgenehmigung in Höhe von €2,016 hinzu, ergibt sich ein Mindestbetrag von €259,741, noch bevor variable Kosten für Beratung, Registrierung, Renovierung und Instandhaltung anfallen. Die gleiche grobe Berechnung ergibt €414,376 bei €400,000 und €826,736 bei €800,000. Dies sind Planungsbeispiele, keine Pauschalangebote.

  • Dieser Weg eignet sich für Investoren aus Nicht-EU-Ländern, die eigenständig geeignete griechische Immobilien erwerben möchten, Wert auf eine verlängerbare Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von fünf Jahren legen und keine Rechte auf eine abhängige Beschäftigung im Rahmen der Investoren-Aufenthaltsgenehmigung benötigen.
  • Das Angebot ist möglicherweise nicht geeignet für Käufer, die die Mindestanforderungen gerade so erfüllen, die Immobilie zur Erzielung von Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen benötigen, erwarten, dass die Einwanderungsprüfung die Due-Diligence-Prüfung der Immobilie ersetzt, oder davon ausgehen, dass eine geringe physische Anwesenheit einen griechischen Steuerwohnsitz oder die griechische Staatsbürgerschaft begründet.

Kostenübersicht: Was €250,000, €400,000 und €800,000 wirklich bedeuten

Die folgenden Beispiele beziehen sich ausschließlich auf den Immobilienpreis, die derzeitige Grunderwerbsteuer und die veröffentlichte Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung des Hauptantragstellers. Sie gehen davon aus, dass keine Erstwohnungsbefreiung, keine Mehrwertsteuerbehandlung, kein höherer Steuerwert und keine besondere Transaktionsstruktur vorliegen. Ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater sollten die Steuerbemessungsgrundlage und die steuerliche Behandlung vor der Unterzeichnung oder der Überweisung von Geldern bestätigen.

  • Beispiel für den Sonderweg mit €250,000: €250,000 für die Immobilie + €7,725 Übertragungssteuer + €2,016 für die Hauptgenehmigung = €259,741 vor Notar-, Eintragungs-, Rechts-, Ingenieur-, Makler-, Versicherungs-, Übersetzungs-, Renovierungs- und laufenden Kosten.
  • Beispiel für den Standardweg mit €400,000: €400,000 für die Immobilie + €12,360 Übertragungssteuer + €2,016 für die Hauptgenehmigung = €414,376 vor variablen Transaktions- und Eigentumskosten.
  • Beispiel für den Standardweg mit €800,000: €800,000 für die Immobilie + €24,720 Übertragungssteuer + €2,016 für die Hauptgenehmigung = €826,736 vor variablen Transaktions- und Eigentumskosten.
  • Beispiel zur Familienzusammenführung: Aktuelle regionale Richtlinien sehen €150 für einen Antrag auf eine Familienaufenthaltsgenehmigung für Erwachsene und €16 für die Aufenthaltskarte vor, während Minderjährige von der Gebühr in Höhe von €150 befreit sind, aber dennoch die Kartengebühr von €16 entrichten müssen. Auf dieser Grundlage belaufen sich die Kosten für die Aufenthaltsgenehmigungen des Hauptantragstellers, des Ehepartners und zweier minderjähriger Kinder auf €2,214,, vorbehaltlich der aktuellen Zahlungsaufforderungen und der jeweiligen Anspruchsberechtigung jeder Person.

Wählen Sie den Weg über eine qualifizierte Immobilie, bevor Sie die Kosten berechnen.

Der derzeitige Rechtsrahmen gemäß Article 100 sieht keinen einheitlichen Immobilienwert als Schwellenwert vor. Lage, Art der Immobilie, rechtmäßige Nutzung, Wohnfläche und Zeitpunkt bestimmen, welcher Weg zur Qualifizierung in Frage kommt. Werbeaussagen gelten nicht als Nachweis; der Vertrag, die technischen Unterlagen, die notarielle Bescheinigung und der Eintrag im Grundbuch müssen die gewählte Kategorie belegen.

  • €800,000 Standardverfahren: Gilt in der Region Attika, der Regionalen Einheit Thessaloniki, auf Mykonos, Thira und Inseln mit mehr als 3,100 Einwohnern. Die Investition muss in der Regel eine Immobilie mit mindestens 120 Quadratmetern Wohnfläche betreffen.
  • Standardverfahren für €400,000: gilt auch in anderen Regionen Griechenlands. In der Regel ist zudem eine Immobilie mit einer Wohnfläche von mindestens 120 Quadratmetern erforderlich.
  • €250,000-Umbau-Option: Gilt für eine Immobilie, bei der die rechtmäßige Umwandlung der Hauptfläche in Wohnraum die gesetzlichen Fristen und Nachweisanforderungen erfüllt. Die Mindestfläche von 120 Quadratmetern gilt nicht, jedoch sind ein Ingenieurgutachten sowie ein vorschriftsmäßiges technisches und planerisches Dossier unerlässlich.
  • €250,000-Option für denkmalgeschützte Gebäude: Gilt für eine denkmalgeschützte Immobilie, die restauriert oder wiederaufgebaut werden muss. Die Mindestfläche von 120 Quadratmetern gilt nicht, jedoch ist die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung an den Abschluss der erforderlichen Restaurierungsarbeiten gebunden, sodass der Kaufpreis den tatsächlichen Kapitalaufwand erheblich unterschätzen kann.
  • Eine niedrigere Schwelle bedeutet nicht automatisch eine Transaktion mit geringerem Risiko. Bei Umbau- und Sanierungsvorhaben können zusätzliche Risiken in Bezug auf Planung, Auftragnehmer, Verzögerungen, Leistungsbeschreibungen, unvorhergesehene Ereignisse und Erneuerungen hinzukommen, die bei einer bereits vorschriftsmäßigen Standardimmobilie möglicherweise nicht bestehen.

Grunderwerbsteuer: 3.09 % im Standard-Planungsbeispiel

Laut AADE beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 3 % des steuerpflichtigen Wertes, zuzüglich einer kommunalen Abgabe in Höhe von 3 % der Hauptsteuer. Dies ergibt im typischen Fall einen effektiven Steuersatz von 3.09 %. Der steuerpflichtige Wert entspricht nicht immer dem vereinbarten Preis, und bei Transaktionen mit Bauträgern kann eine gesonderte Prüfung der Mehrwertsteuerregelungen erforderlich sein. Wenden Sie keinen Prozentsatz auf den Listenpreis an, ohne die tatsächliche steuerliche Behandlung zu bestätigen.

Das Finanzministerium hat angekündigt, die Grunderwerbsteuer für bestimmte Käufer aus Drittstaaten, die natürliche Personen sind, ab dem 1. Juli 2027 von 3 % auf 15 % erhöhen zu wollen. Dieser Leitfaden berücksichtigt diese Ankündigung nicht als geltendes Recht. Käufer, deren Kaufabschluss auf oder nach diesem Datum fallen könnte, sollten sich über die endgültige Gesetzgebung, den Anwendungsbereich, Ausnahmen, die Steuerbemessungsgrundlage und die Behandlung der kommunalen Abgabe informieren, bevor sie sich auf ein Budget verlassen.

Behördliche Aufenthaltsgebühren für den Investor und seine Familie

Behördengebühren sind von der Investition und den Honoraren der Fachberater zu unterscheiden. Auf den Seiten zum nationalen Verfahren für die €250,000-Varianten sind €2,000 für den Aufenthaltsantrag des Hauptinvestors und €16 für die Ausstellung der Karte aufgeführt, was einer veröffentlichten Gesamtsumme von €2,016. entspricht. Familienangehörige reichen ihre eigenen Anträge ein und müssen die Vorschriften bezüglich Verwandtschaftsverhältnissen und Nachweispflichten erfüllen.

  • Hauptinvestor: €2,000 Aufenthaltsgebühr zuzüglich €16 Gebühr für die Ausstellung der Karte.
  • Erwachsenes anspruchsberechtigtes Familienmitglied: Aktuelle regionale Dienstanweisungen sehen €150 zuzüglich der Kartengebühr von €16 vor.
  • Minderjährige berechtigte Familienangehörige: Gemäß den veröffentlichten Leitlinien sind sie von der Aufenthaltsgebühr in Höhe von €150 befreit, die Kartengebühr in Höhe von €16 ist jedoch weiterhin zu entrichten.
  • Die Familienberechtigung kann einen Ehepartner oder einen berechtigten Lebenspartner, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren sowie direkte Vorfahren der Ehepartner oder Lebenspartner umfassen, vorbehaltlich der geltenden Definitionen, Sorgerechts-, Personenstands- und Nachweisdirektiven. Der Status eines Kindes nach Vollendung des 21. Lebensjahres erfordert eine gesonderte Planung gemäß den geltenden Bestimmungen zur Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige.
  • Der ausgestellte elektronische Zahlungscode oder der Bescheid der Behörde gibt den fälligen Betrag an. Überprüfen Sie die Gebühren unmittelbar vor der Antragstellung oder Verlängerung noch einmal.

Beratungs- und Transaktionskosten: Bestehen Sie auf einer detaillierten Aufstellung des Leistungsumfangs

Die griechischen Behörden veröffentlichen keinen einheitlichen Pauschalsatz für Notar, Rechtsanwalt, Ingenieur, Makler und Katasteramt. Der Betrag hängt von der Immobilie, dem Wert, der Eigentumsgeschichte, den technischen Unterlagen, der Finanzierung, dem Ablauf und den enthaltenen Dienstleistungen ab. Eine verantwortungsvolle Budgetplanung stützt sich daher auf schriftliche, detaillierte Kostenvoranschläge und nicht auf einen werblichen Pauschalsatz.

  • Unabhängige rechtliche Due-Diligence-Prüfung: Eigentumsgeschichte, Hypotheken, Pfandrechte, Pfändungen, Ansprüche, Dienstbarkeiten sowie planungsrechtliche und vertragliche Risiken. In jüngsten Gesprächen mit Rechtsanwälten wurde die Überprüfung langjähriger öffentlicher Register und die Beseitigung von Belastungen als gängige Praxis beschrieben; dies ist jedoch kein Ersatz für die Vereinbarung des genauen Umfangs hinsichtlich der ausgewählten Immobilie.
  • Technische und ingenieurtechnische Arbeiten: Vermessung, Überprüfung der rechtmäßigen Nutzung und der Grundstücksfläche, Prüfung von Baugenehmigungen und Regularisierungsmaßnahmen, Energie- oder technische Zertifikate sowie das für eine Umnutzung oder den Weg über denkmalgeschützte Gebäude erforderliche Fachgutachten.
  • Notarielle und vertragliche Dienstleistungen: Vorbehalts- oder Vorverträge, Ausarbeitung und Prüfung der endgültigen Urkunde, Bescheinigungen, Vollmachten und Unterstützung bei der Unterzeichnung. Gegebenenfalls ist die Mehrwertsteuer auf Fachrechnungen anzugeben.
  • Kosten für das Kataster oder das Grundbuchamt: Die Eintragungsgebühr wird für die Urkunde und die Immobilie festgesetzt und erscheint auf dem offiziellen Zahlungsbescheid. Die Gebühren für kleine Auszüge werden separat berechnet und sollten nicht mit den vollständigen Eintragungskosten verwechselt werden.
  • Vermittlung und Immobiliensuche: Klären Sie, wer wen vertritt, wie die Provision berechnet wird, wie die Mehrwertsteuer behandelt wird, welche Vermittlungsvereinbarungen bestehen und ob die Vermarktungskosten im Immobilienpreis enthalten sind.
  • Einwanderung und Verwaltungsangelegenheiten: AFM-Steuernummer, Unterstützung bei der Einrichtung eines Bankkontos (sofern erforderlich), beglaubigte Kopien, Apostillen oder konsularische Beglaubigungen, amtliche Übersetzungen, Kurierdienst, Unterstützung bei der Einreichung oder Verlängerung von Anträgen für biometrische Daten, Reisen und Aufenthalt.

Für Umbauten und denkmalgeschützte Gebäude ist ein separates Budget für unvorhergesehene Ausgaben erforderlich.

Der Mindestpreis von €250,000 deckt nicht die Kosten ab, die erforderlich sind, um die Immobilie gesetzeskonform, bewohnbar, versicherbar oder wirtschaftlich sinnvoll zu machen. Holen Sie vor dem Erwerb ein technisches Gutachten, einen realistischen Zeitplan für die Arbeiten, einen Leistungsumfang des Bauunternehmers, eine Planungsanalyse und einen Kostenrahmen für unvorhergesehene Ausgaben ein. Der Vertrag sollte die Verantwortung für bestehende Verstöße, Genehmigungen, Fertigstellungsnachweise und Verzögerungen regeln.

  • Umwandlungsverfahren: Überprüfen Sie die bisherige rechtmäßige Nutzung, das Datum und den rechtlichen Abschluss der Umwandlung in Wohnnutzung, die Einstufung der Haupträume sowie die im Einwanderungsverfahren erforderlichen ingenieurtechnischen Nachweise.
  • Vorgehensweise bei denkmalgeschützten Gebäuden: Kalkulieren Sie die Kosten für die vollständige Restaurierung oder den Wiederaufbau, Genehmigungen der Denkmalschutzbehörde, Fachberater, das Risiko des Bauunternehmers sowie die für die erste Verlängerung erforderlichen Nachweise. Die Nichtdurchführung der erforderlichen Restaurierungsarbeiten kann die Verlängerung gefährden, selbst wenn der Kaufpreis bezahlt wurde.
  • Versicherung und Finanzierung: Ungewöhnliche Bauweise, Leerstand, Denkmalschutzauflagen oder eine unvollständige Umnutzung können sich auf Versicherungsschutz, Wertermittlung, Hypothekenvergabe und Wiederverkaufsfähigkeit auswirken.
  • Vermietungsstrategie: Die geltenden Gesetze schränken die Kurzzeitvermietung und Untervermietung von Immobilien ein, die zur Erlangung des „Golden Visa“ genutzt werden. Das Modell basiert auf Langzeitvermietung, Eigennutzung und Leerstand unter rechtlich zulässigen Annahmen und stellt keine unbestätigte Prognose für Ferienvermietungen dar.

Laufende Kosten für Eigentum, Steuern und Verlängerung

Das Budget für den Erwerb ist nur der erste Schritt. Ein ausländischer Eigentümer muss die Immobilie ordnungsgemäß im Immobilienmeldesystem „E9“ registrieren und ist möglicherweise zur Zahlung der jährlichen ENFIA-Steuer verpflichtet. Mieteinnahmen, ein späterer Verkauf, die Erbfolge sowie der Besitz über eine Gesellschaft können zusätzliche steuerliche Konsequenzen in Griechenland und im Ausland nach sich ziehen. Die richtige Struktur sollte vor dem Kauf geprüft werden, nicht erst nach der Beurkundung.

  • Jährliche ENFIA-Grundsteuer, deren Berechnung von den Immobiliendaten und den geltenden Vorschriften abhängt; eine zusätzliche, immobilienbezogene Komponente kann anfallen, wenn der Gesamtwert der griechischen Immobilien den gesetzlichen Schwellenwert überschreitet.
  • Gemeinschaftskosten, Nebenkosten, Instandhaltung, Reparaturen, Versicherungen, Sicherheit, Garten- oder Poolpflege, Immobilienverwaltung und Leerstandskosten.
  • Griechische Einkommensteuererklärungen und professionelle Unterstützung, wenn die Immobilie Mieteinnahmen oder andere Einkünfte aus griechischen Quellen generiert, sowie alle erforderlichen Meldungen in den anderen Steuerhoheitsgebieten des Eigentümers.
  • Maßnahmen zur Verlängerung nach fünf Jahren: Aktualisierung von Reisepässen, Versicherungen, Familienunterlagen, Nachweisen über Immobilienbesitz und die Erfüllung der Voraussetzungen, Kartengebühren, Übersetzungen, Beratung sowie Reisen oder biometrische Daten, sofern dies im Rahmen des laufenden Verfahrens erforderlich ist.
  • Ausstiegskosten und -risiken: Vermittlungsgebühren, rechtliche und notarielle Unterstützung, Korrekturen bei der Registrierung, Folgen eines vorzeitigen Ausstiegs, Marktliquidität sowie die Möglichkeit, dass der Verkauf der qualifizierenden Immobilie die Grundlage für die Investoren-Aufenthaltsgenehmigung aufhebt.

Ablauf, Unterlagen und realistischer Zeitrahmen

Die korrekte Abfolge ist: Überprüfung der Immobilie und des Verfahrens, Vorbereitung des Nachweises der Geldherkunft, rechtliche und technische Due-Diligence-Prüfung, Einholung der Steuernummer und Zahlungsvereinbarungen, Vertrags- und Steuerformalitäten, Registrierung, Einreichung des Einwanderungsantrags, Erfassung biometrischer Daten und Ausstellung der Karte. Vollmachten können bei mehreren Schritten hilfreich sein, jedoch müssen die Formvorschriften, Legalisierungsanforderungen und Identitätsnachweise der zuständigen Behörde beachtet werden.

Auf den offiziellen Seiten zum Verfahren wird eine behördliche Frist oder eine geschätzte Bearbeitungszeit von etwa 50 Tagen für vollständig eingereichte Anträge angegeben; dies ist jedoch kein garantierter Zeitrahmen vom Kauf bis zum Erhalt der Karte. Die Auswahl der Immobilie, technische Probleme, die Registrierung, fehlende oder abgelaufene Dokumente, Übersetzungen, biometrische Daten, Sicherheitsüberprüfungen und die Auslastung der Behörden können den Gesamtprozess verlängern. Jüngste Schätzungen bei Anwaltsgesprächen wichen erheblich voneinander ab, was erneut unterstreicht, dass Antragsteller einen fallspezifischen Zeitplan einholen sollten, anstatt sich auf Verkaufsversprechen zu verlassen.

  • Wesentliche persönliche Nachweise: Reisepass, gegebenenfalls Nachweis der rechtmäßigen Einreise, Lichtbild, Unterlagen zum Strafregister, Nachweis der Krankenversicherung sowie Unterlagen zum Personenstand für Familienangehörige.
  • Nachweise für die Transaktion: notarielle Abschlussurkunde, Zahlungsnachweise, Steuerunterlagen, Grundbuch- oder Katasterauszug sowie die notarielle Bescheinigung, die die Erfüllung der entsprechenden Investitionsbedingungen bestätigt.
  • Nachweis der Vorgehensweise: technischer Bericht eines Ingenieurs bei einem Umnutzungsvorhaben oder Unterlagen zum Denkmalschutzstatus und zur Restaurierung bei einem Vorhaben mit einem denkmalgeschützten Gebäude.
  • Herkunft der Mittel: Bewahren Sie Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen sowie Nachweise über Verkäufe, Dividenden, Geschäftstätigkeiten, Erbschaften oder Schenkungen, Steuerunterlagen und Dokumente zum wirtschaftlichen Eigentümer auf, die den gesamten Geldfluss belegen.

Aufenthalt, Arbeit, Steuerwohnsitz und Staatsbürgerschaft sind unterschiedliche Themen.

Die Investorenkarte ist eine verlängerbare griechische Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Nach den aktuellen Leitlinien steht eine Abwesenheit aus Griechenland einer Verlängerung nicht entgegen, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind; die Genehmigung selbst berechtigt jedoch nicht zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Sie begründet auch nicht automatisch einen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland. Die AADE wendet separate Kriterien zur Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes an, darunter die Anwesenheitsregel und die Regel des „Zentrums der Lebensinteressen“, während ein anderes Land die Person möglicherweise weiterhin nach eigenem Recht oder aufgrund eines Abkommens als dort ansässig behandelt.

Der Aufenthalt im Rahmen des „Golden Visa“ ist keine Staatsbürgerschaft durch Investition. Die griechische Staatsbürgerschaft durch ordentliche Einbürgerung erfordert einen separaten Antrag sowie den Nachweis des gesetzlich vorgeschriebenen Wohnsitzes, der Sprachkenntnisse, der wirtschaftlichen und sozialen Integration sowie weiterer Voraussetzungen. Eine Investitionsstrategie mit kurzen Aufenthaltszeiten führt möglicherweise nicht zu dem tatsächlichen Wohnsitz oder der Integration, die für diesen Weg erforderlich sind. Der Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter in der EU ist ebenfalls unabhängig von der Investorenkarte.

Häufige Fehler, die aus einem erschwinglichen Preis ein kostspieliges Problem machen

  • Es wird ein veralteter regionaler Schwellenwert von €500,000 anstelle des aktuellen Standardschwellenwerts von €400,000 außerhalb der ausgewiesenen €800,000-Gebiete zugrunde gelegt.
  • Es wird davon ausgegangen, dass jede Immobilie im Wert von €250,000 die Voraussetzungen erfüllt, ohne dass die rechtmäßige Umwandlung, der Zeitpunkt, der Denkmalschutzstatus, Sanierungsverpflichtungen und die gemäß Article 100 erforderlichen Nachweise überprüft werden.
  • Die Liste der Einwanderungsunterlagen ist nicht als Ersatz für eine unabhängige, käuferseitige Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf Eigentumsverhältnisse, Belastungen, baurechtliche Aspekte, technische Gegebenheiten und Vertragsbedingungen zu betrachten.
  • Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt ausschließlich auf Basis des ausgeschriebenen Preises, ohne Berücksichtigung des steuerpflichtigen Wertes, der Mehrwertsteuerbehandlung und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Rechtslage.
  • Nicht berücksichtigt sind Kosten für Renovierung, Legalisierung, Versicherung, Gemeinschaftsgebühren, ENFIA, Verwaltung, Leerstand, Familiendokumente und Verlängerungsformalitäten.
  • Verlassen Sie sich auf Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen, trotz der gesetzlichen Nutzungsbeschränkungen für berechtigte Immobilien.
  • Die Angabe eines 50-tägigen Verfahrens oder die praktische Schätzung eines Rechtsanwalts als garantiertes Datum für die endgültige Genehmigung zu betrachten.
  • Die Annahme, dass keine Mindestaufenthaltsdauer für die Einwanderung vorgeschrieben ist, bedeutet automatisch den Status als Nichtansässiger für Steuerzwecke, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in einem anderen EU-Land oder einen garantierten Weg zur Staatsbürgerschaft.

Nächster Schritt

Lesen Sie den Das „Greece Golden Visa“-Programm, dann Vereinbaren Sie eine vertrauliche Beratung Prüfen Sie die Annahmen bezüglich Immobilie, Familie, Nachweisen und Gesamtkosten, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen oder Geld überweisen.

Zuletzt überprüft: 19. Oktober 2026. Dieser Leitfaden enthält lediglich allgemeine Informationen und stellt keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Finanz-, technische oder immobilienbezogene Beratung dar. Vorschriften, Gebühren, steuerliche Behandlung, behördliche Praxis und persönliche Ergebnisse können sich ändern. Holen Sie sich aktuelle Beratung von entsprechend zugelassenen griechischen Fachleuten und Beratern in allen relevanten Rechtsordnungen ein, bevor Sie Kapital investieren.

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